- 106 - 1497. November 9. Wier Wladislaus von Gottes gnaden Vngrischer Böhaimischer etc. Kunig, Bekennen hiemitt das wier All vnser Ober vnd Peinlich Gerichte, welchs vns nach vnsern vorfahrern alls einem Bömischen König vnd Schlesischen Fürsten zuegehörig auf dem gutt des Jungfrawlichen Stieffts zue Rattibor des Ordens S. Dominicks vnd sonderlich vnd benändtlichen auf Bawerwicz vnd was dar zu gehörig, in Ansehung der getrewen Dinste welche er vns gethan vnd heuttiges tages zue thun nicht aufhöret, der Edle Jahn von Schellenbergk, Ihme gegeben vnd in krafft dies brifes geben, Ihme vnd seinen nachkommen, die Halß vnd alle Obergerichte welche vns alda gebüren oder hinfuro gebüren mochten, vnß hierin oder vnsern nachkommenden nichts vorhaltende, Damit er seine Erben vnd nachkommen derselbigen gebrauchen wie es von Alters gebreuchlich gewesen, vnd die leuthe von Bawerwicz vnd was dar zue gehörig, schüczen vnd handthabenAllß seine eigene leuthe, vnd ihnen kein vnrecht niemanden zu thuen gestatten, viel weniger selbst thuen. Die zinsen aber vnd einkommen welche die leuthe von Alters hero zue gemeltem Kloster oder Stießt zue Rattibor entrichtet vnd gereichet haben. Die sollen alle von den leuthen forthin auch gereicht werden, ohne des obgeschriebenen Jahn von Schellenbergks, seiner Erben vnd nachkommen hindernüß. Wer auch diesen brief mit gemeltes Jahn von Schellenberg guetten vnd freyen. willen hett, Demselben wollen wier das das Gancze vollkomliche Recht aller der sachen wie oben geschrieben zuegehörig sein soll Deß zue vhrkundt haben wier vnser konigliches Siegel hieran hengen laßen. Datum auf Budin Donnerßtag vor Martinj A°. 1497. Vnser Königreiche des Hungrischen im Achten vnd Behemischen im Sieben vndt Zwanzigsten. Nach 3 alten Abschriften aus Process-Acten des 16. Jahrhunderts. Eine fuhrt die Anfschrift: "Copy Verdeutscht Konig Wladislaj Abtretung alles Rechten herrn Georgen von Schellenbergk vber Bawerwicz." Georg von Schellenberg war Johannes Sohn und Nachfolger. Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 2, Urkunden der Klöster Rauden und Himmelwitz, der Dominicaner und Dominicanerinnen in der Stadt Ratibor. Hrsg von dr. W. Wattenbach, Breslau 1859.
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